Information des BMF 16.08.2005
Art 6 Abs 3 UStG - Auf der Homepage des BMF wurde unter: http://www.bmf.gv.at/Steuer/Umsatzsteuer/Informationen/SonderUIDfrSpediteure/_start.htm eine Information des BMF zur Sonder-UID für Spediteure veröffentlicht.
Ein inländischer Spediteur kann mit einer Sonder-UID als indirekter Vertreter für den (im Ausland ansässigen) Lieferer die steuerfreie Einfuhr von Drittlandswaren, die anschließend innergemeinschaftlich geliefert (vgl Art 7 UStG) werden sollen, in Anspruch nehmen (vgl auch Rz 3951 ff UStR).