§ 49 ASVG - Gibt ein von der Behörde im Zuge einer Beitragsprüfung einvernommener Dienstnehmer an, dass er stets ATS 19.000,- „auf die Hand“ bekommen habe, kann nur von einer Nettozahlung - und nicht von einer Bruttozahlung - ausgegangen werden. VwGH 25.05.2005, 2004/08/0272. (Beschwerde abgewiesen)