Bundesgesetz, mit dem das AuslBG geändert wird
BGBl I 2005/101, ausgegeben am 16.08.2005
Die nun im Bundesgesetzblatt kundgemachte Novelle des AuslBG ist Teil der umfassenden Neuordnung des Niederlassungs-, Aufenthalts- und Beschäftigungswesens ausländischer Staatsbürger in Österreich ab 1. 1. 2006 (vgl das Fremdenrechtspaket 2005, BGBl I 2005/100, mit dem ua ein Asylgesetz 2005 [AsylG 2005], ein Fremdenpolizeigesetz 2005 [FPG 2005] und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz [NAG] erlassen werden und das Fremdengesetz 1997 aufgehoben wird). Kern der Novelle ist die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in Bezug auf den Arbeitsmarktzugang der Familienangehörigen von Ausländern aus Drittstaaten und von Unionsbürgern sowie von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen; weiters wurden Regelungslücken geschlossen und die Aufenthalts- und Beschäftigungsrechte von Ausländern konsequent aufeinander abgestimmt.