Gruppe A 2, A 3 KV-Baugewerbe und Bauindustrie/Angestellte - Das Berufsbild der zu Gruppe A 3 („Fachkräfte“) gehörigen Sekretärinnen ist nach der Definition des § 9 KV-Baugewerbe-Bauindustrie/Angestellte nicht - wie alle anderen dieser Beschäftigungsgruppe zugeordneten Berufe - durch eine Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten definiert, sondern nur dadurch, dass es sich um Angestellte handelt, die im Büro des Arbeitgebers oder eines Mitgliedes der Geschäftsleitung tätig sind und die ständig mit der Erledigung „aller Kanzleiarbeiten ihres Aufgabenbereichs“ betraut sind.