Die EU-Zinsrichtlinie (RL 2003/48/EG des Rates vom 3. 6. 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen; siehe dazu zuletzt ARD 5612/18/2005) sieht zwischen den Mitgliedstaaten der EU einen automatischen Informationsaustausch hinsichtlich der Sparzinsen vor, die an Ansässige eines anderen Mitgliedstaates gezahlt werden. Österreich, Belgien und Luxemburg wurde jedoch zugestanden, während einer Übergangsperiode nur einen Quellensteuerabzug vorzunehmen.