Änderung der Tiroler Landarbeitsordnung va betreffend Anspruch von Müttern (§ 146 bis § 146h Tir LAO) bzw Vätern (§ 34 bis § 34h Tir LAO) auf Teilzeitbeschäftigung bis längstens zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes oder einem späteren Schuleintritt sowie betreffend Umsetzung der Gleichbehandlungs-RL und der Anti-Diskriminierungs-RL (Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung; §§ 62 ff Tir LAO). Landesgesetz; LGBl für Tirol 2005/61, 25. Stück, ausgegeben am 26.07.2005.