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Zeiten der Arbeitslosigkeit keine Beitragszeiten

SozialversicherungARD 5611/14/2005 Heft 5611 v. 3.8.2005

§ 227 Abs 1 Z 5, § 253b ASVG idF vor BGBl I 2003/71 - Da Zeiten der Arbeitslosigkeit gemäß § 227 Abs 1 Z 5 ASVG nur zu Ersatzzeiten führen, nicht aber zu Beitragszeiten, können sie nicht zur Erfüllung der geforderten Beitragszeiten für eine Leistung aus der Pensionsversicherung (hier: vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) beitragen. OGH 14.09.2004, 10 ObS 143/04h.

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