§ 15 Abs 1 Z 15 ErbStG - Das mit Beschluss vom 19.06.2004, B 630/03, ARD 5528/13/2004, von Amts wegen eingeleitete Verfahren zur Prüfung des § 15 Abs 1 Z 15 ErbStG betreffend die Befreiung von Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften - wie jener des ORF im Gegensatz zu privaten Rundfunkbetreibern - von der Schenkungssteuerpflicht wird infolge Zurückziehung der Beschwerde im Anlassfall eingestellt. VfGH 02.03.2005, G 109/04.