§ 36 Abs 2 Z 1, § 105 ArbVG - Im Unterschied zu Prokuristen, bei denen im Einzelfall festgestellt werden muss, ob sie leitende Angestellte iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG sind, scheidet der Geschäftsführer einer GmbH ungeachtet seiner tatsächlichen Kompetenzen und Befugnisse ex lege gemäß § 36 Abs 2 Z 1 ArbVG aus dem zweiten Teil des ArbVG aus, was dazu führt, dass ihm im Fall einer Arbeitgeberkündigung kein Anfechtungsrecht nach § 105 ArbVG zukommt.