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Landarbeiter Wien - Elternteilzeit

Neue VorschriftenARD 5608/3/2005 Heft 5608 v. 22.7.2005

Änderung der Wiener Landarbeitsordnung vor allem betreffend Anspruch von Müttern (§ 104 bis § 104h Wr LAO) bzw Vätern (§ 26j bis § 26r Wr LAO) auf Teilzeitbeschäftigung bis längstens zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes oder einem späteren Schuleintritt. Landesgesetz; LGBl für Wien 2005/40, 40. Stück, ausgegeben am 15.07.2005.

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