§ 1, § 2 KommStG, § 47 Abs 2 EStG - Die Weisungsunterworfenheit eines „kontrollierenden“ Geschäftsführers einer GmbH gegenüber seinem zu 25 % an der betreffenden GmbH beteiligten Arbeitgeber begründet als solche noch kein Dienstverhältnis zur GmbH. Es bedarf vielmehr einer (einem Organ) der GmbH zuzuordnenden Weisungsbefugnis.
VwGH 07.06.2005, 2003/14/0039