§ 10, § 26 AZG, § 1491 ABGB - Die Anwendung von (vertraglichen) Verfallsfristen hat nicht in jedem Fall zur Voraussetzung, dass der sich darauf berufende Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Führung von Überstundenaufzeichnungen erfüllt. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre die Berufung auf die Verfallsklausel allerdings dann, wenn dem Arbeitnehmer durch das Verhalten des Arbeitgebers die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird.