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Nachverrechnung von Anspruchslohn und Meldepflichtverletzung

BeitragshaftungARD 5607/15/2005 Heft 5607 v. 19.7.2005

§ 67 Abs 10, § 111 ASVG - Ein allenfalls gegebener schlechter Gesundheitszustand eines Geschäftsführers, der seine Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt, ist nicht geeignet, Meldepflichtverletzungen nach § 111 ASVG zu rechtfertigen, kann sich der Geschäftsführer doch bei seinen Aufgaben auch vertreten oder unterstützen lassen.

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