Folgende Gesetzesänderungen wurden im BGBl kundgemacht:
1. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTF-SHD-G geändert werden (GuKG-Novelle 2005); BGBl I 2005/69, ausgegeben am 05.07.2005.
Mit der GuKG-Novelle 2005 werden va das Freizügigkeitsabkommen der EU mit der Schweiz und die durch die EU-Erweiterung mit 1. 5. 2004 erfolgten Änderungen umgesetzt. Weiters werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Liberalisierung der Krankenpflegeberufe, va durch Zulassung der Arbeitskräfteüberlassung, sowie die Möglichkeit der Absolvierung der Grundausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege auch in Form einer Teilzeitausbildung geschaffen und eine spezielle Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege gesetzlich verankert.