Verordnung der BMGF, mit der die Krankenscheinvorlage-Verordnung geändert wird. Zusätzlich zu den politischen Bezirken und Gemeinden, die bereits in die Krankenscheinvorlage-Verordnung aufgenommen worden sind (siehe ARD 5574/3/2005 und ARD 5595/1/2005) und in denen die Verpflichtung zur Vorlage eines Krankenscheins ab 4. 7. 2005 nunmehr grundsätzlich entfällt, werden durch die vorliegende Änderung folgende Orte in die Verordnung aufgenommen: