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Keine Entlassung wegen Nichtbezahlung von privat konsumierten Getränken

EntlassungARD 5604/7/2005 Heft 5604 v. 8.7.2005

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG - Vergisst ein Mitarbeiter eines Supermarktes in einer Zeit starken Arbeitsanfalls und emotionaler Anspannung die Bezahlung von drei konsumierten Flaschen Mineralwasser, fehlt aber für einen Bereicherungsvorsatz jeglicher Anhaltspunkt und waren zudem das „eigenmächtige" Entnehmen von Getränken vor Öffnen der Kassen und deren späteres Bezahlen üblich, ist eine Entlassung nicht gerechtfertigt.

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