§ 27 Z 1 dritter Fall AngG - Vergisst ein Mitarbeiter eines Supermarktes in einer Zeit starken Arbeitsanfalls und emotionaler Anspannung die Bezahlung von drei konsumierten Flaschen Mineralwasser, fehlt aber für einen Bereicherungsvorsatz jeglicher Anhaltspunkt und waren zudem das „eigenmächtige" Entnehmen von Getränken vor Öffnen der Kassen und deren späteres Bezahlen üblich, ist eine Entlassung nicht gerechtfertigt.