§ 27 Abs 1 AngG - Der Arbeitgeber hat bei einer von ihm angestellten Kassierin ein berechtigtes dienstliches Interesse, dass sie die Waren vollständig und richtig boniert, weil dies für die Kontrolle des Waren- und Geldflusses unerlässlich ist. Damit kommt einer Kassierin auch eine besondere Vertrauensposition zu.