vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Konkludente Änderung einer dienstvertraglichen Verfallsklausel

ArbeitsrechtARD 5603/7/2005 Heft 5603 v. 5.7.2005

§ 1154 ABGB - Auch wenn eine im Dienstvertrag enthaltene Verfallsklausel vorsieht, dass offene Ansprüche aus dem Dienstverhältnis binnen 3 Monaten schriftlich geltend zu machen sind, ist von einem schlüssigen Verzicht seitens des Arbeitgebers auf die Einhaltung der 3-Monats-Frist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer seine Spesenabrechnungen wiederholt gebündelt für einige Monate vorlegte, ohne dass dies vom Arbeitgeber beanstandet worden wäre, die Beträge bei Nichtzahlung in eine Liste der offenen Verbindlichkeiten aufgenommen wurden, die dem Geschäftsführer wöchentlich jeweils aktualisiert zur Kenntnis gelangte, und der Arbeitgeber nie kritisierte, dass darin auch Spesenabrechnungen enthalten waren, die erst nach 3 Monaten vorgelegt worden waren. Der Arbeitnehmer konnte daher davon ausgehen, dass der Arbeitgeber in schlüssiger Abänderung der Verfallsklausel auch nach der 3-Monats-Frist vorgelegte Spesenabrechnungen als rechtzeitige Geltendmachung akzeptiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte