§ 6 Z 2 lit a EStG - Bloße Meinungsverschiedenheiten über die Auflösung eines Kaufvertrages wegen behaupteter mangelhafter Vertragserfüllung, ohne dass dem rechtliche Schritte folgen, berechtigen nicht zur Teilwertabschreibung der Kaufpreisforderung.
VwGH 11.05.2005, 2002/13/0021