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Bloße Meinungsverschiedenheiten über Auflösung eines Vertrages - keine Teilwertabschreibung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5603/15/2005 Heft 5603 v. 5.7.2005

§ 6 Z 2 lit a EStG - Bloße Meinungsverschiedenheiten über die Auflösung eines Kaufvertrages wegen behaupteter mangelhafter Vertragserfüllung, ohne dass dem rechtliche Schritte folgen, berechtigen nicht zur Teilwertabschreibung der Kaufpreisforderung.

VwGH 11.05.2005, 2002/13/0021

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