§ 879, § 1014 ABGB, § 36 KV-Telekom Austria AG - Ausbildungskosten sind gemäß § 36 KV-Telekom Austria AG anteilig zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis einvernehmlich endet. Einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf es hiezu nicht.
§ 879, § 1014 ABGB, § 36 KV-Telekom Austria AG - Ausbildungskosten sind gemäß § 36 KV-Telekom Austria AG anteilig zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis einvernehmlich endet. Einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf es hiezu nicht.