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Rückerstattung von Ausbildungskosten

ArbeitsrechtARD 5603/11/2005 Heft 5603 v. 5.7.2005

§ 879, § 1014 ABGB, § 36 KV-Telekom Austria AG - Ausbildungskosten sind gemäß § 36 KV-Telekom Austria AG anteilig zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis einvernehmlich endet. Einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf es hiezu nicht.

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