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Anwendbarkeit des MLT für Hausgehilfen bei Mischtätigkeiten

ArbeitsrechtARD 5601/7/2005 Heft 5601 v. 28.6.2005

MLT-Hausgehilfen Stmk - Der Geltungsbereich des Mindestlohntarifes für Hausangestellte und Hausgehilfen für das Bundesland Steiermark umfasst neben Arbeitnehmern, die unter das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz fallen, auch solche Arbeitnehmer, die nicht unter dieses Gesetz fallen, aber bei Arbeitgebern, für die keine kollektivvertragsfähige Körperschaft besteht oder die nicht selbst kollektivvertragsfähig sind, einschlägige Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten verrichten oder die im Auftrag solcher Arbeitgeber bei dritten Personen diese Arbeiten in privaten Haushalten verrichten.

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