§ 863, § 1154 ABGB - Für das Entstehen eines vertraglichen Anspruchs aufgrund einer Betriebsübung ist entscheidend, welchen Eindruck der Arbeitnehmer bei sorgfältiger Überlegung von dem schlüssigen Erklärungsverhalten des Arbeitgebers haben durfte. Es ist in diesem Zusammenhang nur objektiv zu prüfen, ob die Arbeitnehmer auf die Verbindlichkeit der Vergünstigung vertrauen durften, wobei es unerheblich ist, ob jeder einzelne Arbeitnehmer darauf vertraut hat.