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Feststellungsklage auf Haftung des Arbeitgebers für mögliche Verluste aus Pensionskasse

ArbeitsrechtARD 5601/1/2005 Heft 5601 v. 28.6.2005

§ 228 ZPO - Die Möglichkeit, dass aus einem schädigenden Ereignis künftig ein Schaden folgen kann (hier: mögliche Pensionskürzungen durch die Übertragung der aus einer einzelvertraglichen direkten Leistungszusage zustehenden Pensionsanwartschaften auf eine Pensionskasse bei unzureichender Information durch den Arbeitgeber), reicht für eine Feststellungsklage aus; ein bereits erfolgter Schadenseintritt ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines rechtlichen Interesses an der gerichtlichen Feststellung des Bestehens bzw Nichtbestehens eines Rechtes.

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