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Wohnsitz während Karenz in Deutschland - Kompetenzkonflikt bei Kinderbetreuungsgeld

SozialversicherungARD 5599/7/2005 Heft 5599 v. 21.6.2005

Art 1, Art 13, Art 73 VO (EWG) 1408/71 , Art 10 VO (EWG) 574/72 - Ist eine Arbeitnehmerin in Österreich beschäftigt, wohnt sie allerdings während ihrer Karenz nach MSchG in Deutschland, ist fraglich, welcher Staat für die Familienleistungen während der Karenz zuständig ist. Räumen sowohl der Beschäftigungsstaat als auch der Wohnsitzstaat für denselben Zeitraum Ansprüche auf Familienleistungen ein, wäre grundsätzlich der Beschäftigungsmitgliedstaat zuständig. Übt jedoch eine Person, die das Sorgerecht für die Kinder hat (etwa Ehepartner, Lebensgefährte), eine Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat (hier: Deutschland) aus, sind die Familienleistungen von diesem Mitgliedstaat zu gewähren, unabhängig davon, wer der Empfänger dieser Leistungen ist. In diesem Fall ruht die Familienleistung durch den Beschäftigungsstaat bis zur Höhe der im Wohnsitzstaat vorgesehenen Familienleistungen.

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