§ 16, § 76 ASVG - Bei Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse für die Herabsetzung der Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung gemäß § 16 Abs 1 ASVG sehen die Richtlinien des HVSVT nur eine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen Dritter aufgrund von Unterhaltsansprüchen vor. Freiwillige Unterhaltsleistungen Dritter - die ohne Bestehen eines Rechtsanspruchs erbracht werden - sind von den Richtlinien nicht erfasst (vgl VwGH 20.09.2000, 96/08/0214, ARD 5213/18/2001).