2. Änderung der Richtlinien für die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Rehabilitation sowie von Leistungen im Rahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge (RRK) mit 1. 1. 2007 betreffend Früherfassung, Auswahl und Meldung der Versicherten. Amtl Verlautbarung Nr 55/2005 vom 14.06.2005. (www.avsv.at )