§ 47 Abs 2 EStG, § 93 Abs 3 lit a BAO - Auch wenn ein „angestellter“ Versicherungsvertreter (nach ausdrücklicher Genehmigung im Einzelfall) im eigenem Namen und auf eigene Rechnung in einem Bürozubau zu seinem Wohnhaus seine Ehefrau und zwei weitere Dienstnehmerinnen für Zwecke seines Versicherungsbüros beschäftigt, spricht dies nicht in jedem Fall gegen das Vorliegen einer nichtselbstständigen Tätigkeit beim Versicherungsvertreter.