§ 4 Abs 2 ASVG - Es ist zwar denkbar, dass der Transport der Bühneneinrichtung während einer Konzerttournee für sich als Werk betrachtet werden kann; erbringt der Lkw-Fahrer seine Leistung jedoch zur Gänze mit Betriebsmitteln des Arbeitgebers und in Eingliederung in den Tournee-Organisationsplan, besteht eine persönliche Arbeitspflicht und ist auszuschließen, dass der Fahrer die für einen Werkvertrag typische Gewährleistungspflicht des Werkunternehmers für eine ordnungsgemäße, vollständige und schadenfreie Ablieferung der transportierten Bühneneinrichtung übernommen hat, ist von einem echten Dienstverhältnis auszugehen.