§ 1154 ABGB, § 23 AngG - Einem Arbeitgeber steht es frei, bestimmte Gehaltsbestandteile (hier: eine ausschließlich qualifizierten Juristen 12x jährlich gewährte „Gewerkschaftszulage“) in eine betriebliche Bezugsordnung aufzunehmen, die als Schablonenvertrag Bestandteil der Einzelverträge wurde, die Gewährung aber ausdrücklich davon abhängig zu machen, dass die Zulage nicht in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzufließen hat und Sonderzahlungen dafür nicht gewährt werden. OGH 17.02.2005, 8 ObA 115/04a, in Abänderung von OLG Wien 08.09.2004, 8 Ra 27/04f, ARD 5546/6/2004.