§ 879 ABGB, § 4 Abs 2 ASVG, § 2 Abs 1 Z 2 GSVG - Wandeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Initiative des Arbeitnehmers das Dienstverhältnis offiziell in eine „selbstständige Tätigkeit“ als Gesellschafter einer OHG um, ohne dass sich an der Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers etwas ändert, können durch den damit verbundenen erhöhten Stundensatz die Sonderzahlungen rechtswirksam abgegolten werden. Die Abgeltung des Urlaubsanspruchs kann im Gegensatz dazu aber nicht rechtswirksam zustande kommen. Ansprüche aus einer GSVG-Beitragsvorschreibung kann der Arbeitnehmer nicht gegen den Arbeitgeber geltend machen, weil er sich gegen die Vorschreibung zur Wehr setzen hätte können.