vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Anspruch einer überlassenen Arbeitskraft auf Einmalprämie des Beschäftiger-KV in Hochlohnbranchen

ArbeitsrechtARD 5597/3/2005 Heft 5597 v. 14.6.2005

§ 10 AÜG, Abschnitt IX KV-Arbeitskräfteüberlassung - Die Pauschalregelung über den erhöhten Überlassungslohn bei Überlassung von Arbeitskräften an bestimmte Betriebe (von sog „Referenzverbänden“) in Abschn IX Pkt 3 Abs 2 KV-AKÜ erfasst auch die in einem Beschäftiger-KV vorgesehenen „Einmalzahlungen“, die als allgemeine Lohnerhöhungen zu qualifizieren sind, sodass der überlassene Arbeitnehmer neben dem erhöhten Überlassungslohn nicht noch zusätzlich eine solche Einmalzahlung verlangen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte