§ 7, § 35 EO - Eine Exekution ist auf Antrag hinsichtlich des gesamten Bruttobetrages zu bewilligen und der Verpflichtete kann sein Abzugsrecht nach dem ASVG - bzw Einbehaltungspflicht nach dem EStG - mit Klage nach § 35 EO geltend machen.
§ 7, § 35 EO - Eine Exekution ist auf Antrag hinsichtlich des gesamten Bruttobetrages zu bewilligen und der Verpflichtete kann sein Abzugsrecht nach dem ASVG - bzw Einbehaltungspflicht nach dem EStG - mit Klage nach § 35 EO geltend machen.