In einer Information vom 5. 4. 2005, ARD 5582/12/2005, hat die Steuersektion zu offenen Fragen in Zusammenhang mit dem Selbstnachweis in qualifizierter Form und dem Kapitalertragsteuerabzug für ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds Stellung genommen. Diese Info wurde nun „nachgebessert“ und in folgenden Punkten geändert.
Information des BMF 24.05.2005