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Chemische Industrie - KV-Erhöhung ab 1. 5. 2005

Neue VorschriftenARD 5592/1/2005 Heft 5592 v. 25.5.2005

Rückwirkend mit 1. 5. 2005 werden für die Arbeiter und Angestellten in der chemischen Industrie die kollektivvertraglichen Mindestlöhne/-gehälter um 3,1 % und die Ist-Löhne/-gehälter um 2,9 % erhöht. Dazu wurde eine Verteiloption vereinbart, wenn die Erhöhungssumme 3,2 % beträgt; die individuelle Erhöhung muss in diesem Falle mindestens 2,7 % betragen. (www.oegb.at )

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