Mit der Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 5.902 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften bundesweit festgelegt, deren Beschäftigungsbewilligungen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2005 enden dürfen. BGBl II 2005/122, ausgegeben am 10.05.2005.