Mit einer Verwaltungsanweisung in Form eines 76 Seiten umfassenden BMF-Schreibens vom 12.04.2005 mit dem Aktenzeichen IV B 4 - S 1341 - 1/05 hat sich die deutsche Finanzverwaltung eingehend zu Dokumentationspflichten bei der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen geäußert. Das BMF-Schreiben befasst sich mit den gesetzlichen Vorgaben des mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 16. 5. 2003 eingeführten § 90 Abs 3 Abgabenordnung sowie der daraus resultierenden Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vom 13. 11. 2003.