§ 26 Z 4 EStG, § 166 BAO - Erfolgen an einem Tag mehrere Berufs- und Privatfahrten (hier: zwischen Arbeitsplatz und Wohnort), sind Fahrtkostenersätze dann nach § 26 Z 4 EStG als nicht steuerbar zu behandeln, wenn die behaupteten Dienstreisen durch schriftliche Reisekostenabrechnungen, aus denen sich der Kilometerstand am Beginn und am Ende der jeweiligen Dienstfahrt ergibt, nachgewiesen werden können.
VwGH 24.02.2005, 2003/15/0073