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Baunebengewerbe - KV-Erhöhung ab 1. 5. 2005

Neue VorschriftenARD 5587/1/2005 Heft 5587 v. 29.4.2005

Die KV-Löhne der Arbeiter im Baunebengewerbe werden ab 1. 5. 2005 um 2,45 % erhöht. Wo „Parallelverschiebungen“ bisher kollektivvertraglich vereinbart waren, bleiben bestehende Überzahlungen aufrecht; ausgenommen sind nur jene Bereiche in denen aufgrund der Vereinheitlichung der Lohnkategorien Sondervereinbarungen getroffen wurden.

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