Die KV-Löhne der Arbeiter im Baunebengewerbe werden ab 1. 5. 2005 um 2,45 % erhöht. Wo „Parallelverschiebungen“ bisher kollektivvertraglich vereinbart waren, bleiben bestehende Überzahlungen aufrecht; ausgenommen sind nur jene Bereiche in denen aufgrund der Vereinheitlichung der Lohnkategorien Sondervereinbarungen getroffen wurden.