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Verfrühte Entlassung bei Freiheitsstrafe

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5587/11/2005 Heft 5587 v. 29.4.2005

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 11.11.2004, 8 ObA 55/04b, ARD 5587/10/2005

Rechtssatz des OGH

Eine Entlassung aus dem Grund des § 82 lit i GewO kann berechtigt frühestens am 15. Tag der Haft ausgesprochen werden. Eine frühere Entlassung kann nicht mit der Fortdauer der Haft begründet werden.

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