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Slbg Landarbeiter - Kennzeichnungsverordnung

Neue VorschriftenARD 5581/2/2005 Heft 5581 v. 8.4.2005

Verordnung der Slbg Landesregierung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Salzburger Kennzeichnungsverordnung - S.KennV), mit der die Kennzeichnungsverordnung (KennV), BGBl II 1997/101, ARD 4832/2/97, als grundsätzlich ua auch für Arbeitsstätten iSd § 99 Abs 1 und Abs 2 Slbg Landarbeitsordnung (Arbeitsstätten von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitern und Angestellten in Gebäuden und im Freien) anwendbar erklärt wird. LGBl für Salzburg 2005/30, kundgemacht am 01.04.2005.

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