DG-Info OÖ GKK 3/2005
Ausfallsprinzip
Lohnausfallsprinzip bedeutet, dass ein Arbeitnehmer während der Ausfallzeiten (zB am Feiertag, bei Urlaub oder Krankheit) Anspruch auf das Entgelt hat, das er bei Arbeitsleistung verdient hätte. Das Lohnausfallsprinzip ist bei folgenden Entgelten anzuwenden: