§ 1 Abs 1 Z 1 UStG - Auch wenn sich ein Zahnarzt verpflichtet, eine Förderung der Gemeinde ausschließlich für die Errichtung einer Zahnarztpraxis in der betreffenden Gemeinde zu verwenden und die Mittel bei einer Schließung der Ordination innerhalb von zehn Jahren aliquot zurückzuzahlen, liegt zwischen der Förderung und der Niederlassung als Arzt kein innerer Zusammenhang im Sinne einer umsatzsteuerrechtlich relevanten Gegenleistungsbeziehung vor. Somit war die erhaltene Subvention nicht als Gegenleistung für eine Dienstleistung iSd Art 6 Abs 1 6. MwSt-RL zu sehen. VwGH 23.11.2004, 2001/15/0103. (Bescheid aufgehoben)