§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG, Rz 4771 EStR 2000 - Für die vom UFS Salzburg gewählte Vorgangsweise zur Schätzung der nach allgemeiner Verkehrsauffassung angemessenen und somit steuerlich relevanten Anschaffungskosten eines PKW, von einem als angemessen erachteten Betrag von S 467.000,- (nunmehr € 34.000,-) für das Jahr 1991 auszugehen und diesen nach der Indexposition „PKW“ des Verbraucherpreisindex 1986 zu valorisieren, besteht keine taugliche Grundlage.