§ 273 Abs 1 ASVG - Ist ein Versicherter in der Lage, eine Verweisungstätigkeit ohne jede Einschränkung inhaltlicher oder zeitlicher Art auszuüben, ist nach ständiger Rechtsprechung auch davon auszugehen, dass er in der Lage ist, ein Einkommen in der Höhe des kollektivvertraglichen Gehaltes zu erzielen. Eine Berufsunfähigkeit iSd § 273 ASVG liegt in einem solchen Fall nicht vor. OGH 27.07.2004, 10 ObS 96/04x.