§ 72 ArbVG - Wenn in einem Betrieb ohnehin bereits ein internes Computer-Kommunikationsnetz errichtet wurde („Intranet“), ist auch dem Betriebsrat der Zugang dazu und die Möglichkeit der Verständigung der anderen Arbeitnehmer einzuräumen. Die Funktion, ein E-Mail gleichzeitig an alle Mitarbeiter zu versenden, muss dem BR dabei aber nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bedürfnisse des BR durch 10 Verteilerlisten, die alle Mitarbeiter erfassen, durchaus erfüllt werden.