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Unternehmensgruppenverordnung

Neue VorschriftenARD 5572/6/2005 Heft 5572 v. 4.3.2005

Verordnung des BMF über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit (UnternehmensgruppenVO).

BGBl II 2005/50, ausgegeben am 25.02.2005

Die VO legt fest, dass für die Erhebung der Abgaben iSd § 8 Abs 1 Z 1 bis Z 6 AVOG aller in einer Unternehmensgruppe vereinigten Körperschaften jenes Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis zuständig ist, in dessen Amtsbereich sich der Sitz des Gruppenträgers befindet (vgl hierzu weiters § 3 UnternehmensgruppenVO).

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