§ 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG -Eine AG erbringt bei Durchführung einesBörsengangsund der damit zusammenhängenden Ausgabe von Aktien an neue Aktionäre gegen Zahlung eines Ausgabepreiseskeine Lieferunggegen Entgelt iSdArt 2 Nr 1 RL 77/388/EWG (6. MwSt-RL). DieVorsteueraufDienstleistungen, diefüreine derartigeAktienausgabebezogen wurden (Werbung, Anwaltskosten, rechtliche und technische Beratung), kann nachArt 17 Abs 1, Abs 2 und Abs 5 6. MwSt-RL abgezogenwerden, soweit die Gesellschaft für ihre Ausgangsumsätze Mehrwertsteuer in Rechnung stellt.