§ 122 Abs 1 Z 5 und Abs 3 ArbVG - Reagierte ein Betriebsratsmitglied auf die Beanstandung eines Fehlers durch seinen Vorgesetzten gegenüber dem Personalchef mit der Bemerkung, er habe „einen Wichser zum Chef“, und erklärte er eine Stunde später, zu seiner Äußerung zu stehen, und unterstrich dies noch mit der Bemerkung „wir sind hier in einem Sauladen, ich schäme mich, hier zu arbeiten“, sind die Voraussetzungen für eine nachträgliche Zustimmung zur Entlassung gegeben.