vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Weiterzahlung des Überstundenpauschales bei Dienstfreistellung

ArbeitsrechtARD 5571/9/2005 Heft 5571 v. 1.3.2005

§ 1155 ABGB - Wird ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt, hat er nach § 1155 ABGB jedenfalls Anspruch auf das Entgelt, das ihm gebührt, wenn er die Dienste verrichtet hätte. Davon sind auch Überstundenentgelte und allfällige Zuschläge umfasst. Wird daher mit einem Arbeitnehmer anlässlich einer Funktionsänderung im Zuge von Umstrukturierungen im Unternehmen ein Überstundenpauschale ohne Widerrufsmöglichkeit vereinbart, um eine mit der neuen Funktion verbundene gehaltsmäßige Verschlechterung zu verhindern, ist dieses Überstundenpauschale auch dann weiter zu bezahlen, wenn der Arbeitnehmer in der Folge - mangels Verwendungsmöglichkeit nach einer weiteren Fusionierung - dienstfrei gestellt wird. OGH 26.08.2004, 8 ObA 79/04g.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte